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Hautkrebsvorsorge

Ab 1. Juli 2008 ist die Hautkrebsvorsorge gesetzliche Krankenkassenleistung; alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Vorsorge für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr jedes zweite Jahr.
Die Hautkrebsvorsorge wurde zur Krankenkassenleistung, weil die Zahl der Hautkrebspatienten jährlich steigt und der Hautkrebs an der Spitze aller Krebsneuerkrankungen bei Frauen wie bei Männern steht.
Bitte erwähnen Sie Ihren Wunsch zur Durchführung einer Hautkrebsvorsorge bei der telefonischen Terminvereinbarung



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